Verordnungen

Heilmittelverordnung

  • Die Heilmittelverordnung wird vom Arzt ausgestellt und gilt 14 Tage (Behandlungsbeginn)
  • Die Behandlungsfrequenz pro Woche ist festgelegt
  • Entsprechend der Diagnose sind folgende Behandlungen möglich
    ⇒ Motorisch funktionell – 30 min
    ⇒ Sensomotorisch – perzeptiv 45 min
    ⇒ Psychisch – funktionell 60 min
    ⇒ Zusätzlich können thermische Anwendung (Wärme/Kälte) oder ein Hausbesuch verordnet werden

 

⇒ Behandlung von Erwachsenen

⇒ Behandlung von Kindern